Ambulante Suchtnachsorge

Klientinnen und Klienten, die eine medizinische, stationäre Rehabilitation planmäßig beendet haben, können eine Ambulante Suchtnachsorge in Anspruch nehmen. Der Übergang von der Rehabilitation in den Alltag kann dadurch unterstützend begleitet werden. 
Die Nachsorgeleistungen werden vom Rentenversicherungsträger oder Krankenkassen finanziert.
Dieses Angebot ermöglicht den Betroffenen, ihre erreichten Fortschritte zu festigen und weiterhin Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Suchtproblematik zu erhalten. Durch regelmäßige Treffen werden individuelle Ziele verfolgt und die Klientinnen und Klienten erhalten die Möglichkeit, ihre Erfahrungen in einem geschützten Rahmen zu reflektieren.

Die Maßnahme erfolgt sowohl in Einzel- als auch Gruppensitzungen über einen Zeitraum von 6 bis 12 Monaten.

Der Antrag auf Ambulante Suchtnachsorge kann von der Reha-Klinik beim zuständigen Kostenträger gestellt werden.

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